Das Wichtigste in Kürze
  • Fuhrparkmanagement ist die gebündelte Verantwortung für Beschaffung, Betrieb, Recht und Kosten aller betrieblich genutzten Fahrzeuge. Die Funktion existiert in jedem Unternehmen mit Fahrzeugen, auch dort, wo sie niemandem zugeordnet ist.
  • Die Halterpflichten sind der harte Kern: Führerscheinkontrolle, UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70, Hauptuntersuchung und Ladungssicherung. Sie sind delegierbar, aber nur schriftlich und an eine benannte Person.
  • Die Gesamtkosten eines Fahrzeugs liegen deutlich über der Leasingrate. Ohne eine Zusammenführung von Kraftstoff, Wartung, Schäden, Versicherung und Ausfallzeiten ist keine Beschaffungsentscheidung belastbar.
  • Die Grenze zur Software verläuft nicht bei einer Fahrzeugzahl, sondern bei der Zahl der Bearbeiter und der überwachungspflichtigen Fristen. Eine Tabelle erinnert nicht.
  • Der erste Schritt ist selten die Softwareauswahl, sondern eine belastbare Fahrzeugstammdatenbasis. Ein System auf unsauberen Stammdaten reproduziert die vorhandene Unklarheit schneller.

Was ist Fuhrparkmanagement, wenn man es nicht als Stellenbeschreibung, sondern als Aufgabe betrachtet? Es ist die gebündelte Verantwortung für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge, von der Beschaffung über den laufenden Betrieb und die rechtlichen Pflichten bis zur Verwertung. Diese Aufgabe existiert in jedem Unternehmen mit Fahrzeugen. Sie ist nur nicht überall jemandem zugeordnet, und das ist der Ausgangspunkt der meisten Probleme. Dieser Artikel beschreibt den Umfang der Aufgabe, die Pflichten, die daran hängen, und die Frage, ab wann ein System sinnvoll wird.

Der Umfang der Aufgabe

Fuhrparkmanagement wird häufig auf Verwaltung reduziert: Fahrzeuge erfassen, Termine im Blick behalten, Rechnungen prüfen. Der tatsächliche Umfang ist breiter und lässt sich in fünf Bereiche gliedern.

Beschaffung und Finanzierung. Bedarfsermittlung, Auswahl der Fahrzeugtypen, Entscheidung zwischen Kauf, Leasing und Langzeitmiete, Verhandlung der Konditionen, Festlegung der Ausstattung. Diese Entscheidungen binden das Unternehmen für drei bis fünf Jahre und bestimmen einen Großteil der späteren Betriebskosten.

Betrieb und Disposition. Zuordnung der Fahrzeuge zu Personen, Standorten oder Aufträgen, Verwaltung von Ersatzfahrzeugen, Reifenwechsel, Tankkarten, Mautgeräte, Bearbeitung von Schäden und Unfällen.

Recht und Compliance. Die Halterpflichten, dazu Datenschutz bei Telematik und Fahrerdaten, Dienstwagenüberlassungsverträge, steuerliche Behandlung der Privatnutzung und Führerscheinkontrolle.

Kosten und Steuerung. Erfassung aller Kostenarten je Fahrzeug, Vergleich zwischen Fahrzeugen und Standorten, Ableitung von Beschaffungsentscheidungen aus dem tatsächlichen Nutzungsprofil.

Verwertung. Rückgabe von Leasingfahrzeugen mit Bewertung der Schäden, Verkauf von Eigentumsfahrzeugen, Zeitpunkt der Aussteuerung.

In kleinen Unternehmen liegen diese fünf Bereiche bei einer Person, oft zusätzlich zu einer anderen Funktion. Ab etwa fünfzig Fahrzeugen verteilt sich die Aufgabe typischerweise auf Einkauf, Verwaltung und Werkstatt oder wird an einen externen Dienstleister vergeben. In beiden Fällen bleibt die Verantwortung im Unternehmen.

Die Halterpflichten sind der harte Kern

Der Teil, der Fuhrparkmanagement von Verwaltung unterscheidet, ist die Haftung. Halter eines Fahrzeugs ist, wer es auf eigene Rechnung nutzt und die Verfügungsgewalt darüber hat, in der Regel also das Unternehmen. An dieser Stellung hängen Pflichten, deren Verletzung persönliche Konsequenzen für die Geschäftsführung haben kann.

Führerscheinkontrolle. Wer ein Fahrzeug einer Person überlässt, muss sich vergewissern, dass sie es führen darf. Die Rechtsprechung erwartet eine regelmäßige, dokumentierte Kontrolle, üblich sind zwei Termine im Jahr. Die Überlassung an eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis ist nach § 21 StVG strafbar, und zwar auch für den Überlassenden.

Regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 70. Betrieblich genutzte Fahrzeuge sind mindestens jährlich durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Diese Prüfung ist von der Hauptuntersuchung getrennt und wird in der Praxis regelmäßig mit ihr verwechselt.

Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung. Die Fristen nach § 29 StVZO, bei schweren Nutzfahrzeugen zusätzlich die Sicherheitsprüfung in kürzerem Rhythmus.

Zustand und Ladungssicherung. Nach § 31 StVZO darf der Halter die Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen. Bei Nutzfahrzeugen kommt die Verantwortung für die Ladungssicherung hinzu.

Lenk- und Ruhezeiten, wo die Verordnung greift, mit Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

Diese Pflichten sind delegierbar, aber die Delegation hat eine Form: schriftlich, an eine namentlich benannte Person, mit klar beschriebenem Umfang und den Mitteln, sie zu erfüllen. Eine mündliche Zuständigkeit hilft im Schadensfall nicht. Und die Delegation entbindet die Geschäftsführung nicht von der Auswahl- und Überwachungspflicht.

Der praktische Punkt: Jede dieser Pflichten ist eine Frist, die aktiv überwacht werden muss. Genau hier verlässt die Aufgabe den Bereich, den eine Tabelle abdeckt.

Die Kostenfrage, die selten sauber beantwortet wird

Die zweite Kernaufgabe ist Kostentransparenz, und sie ist in den meisten Fuhrparks unvollständig gelöst.

Die Leasingrate ist bekannt, sie steht auf einer Rechnung. Die Gesamtkosten eines Fahrzeugs setzen sich aus deutlich mehr zusammen:

  • Kraftstoff oder Ladestrom, meist aus dem Tankkartenabrechnungssystem
  • Wartung und Verschleiß, aus Werkstattrechnungen
  • Reifen, häufig über einen eigenen Vertrag
  • Versicherung und Selbstbehalte bei Schäden
  • Steuern und Gebühren, Maut
  • Verwaltungsaufwand, selten erfasst
  • Ausfallzeiten und Ersatzfahrzeuge, fast nie erfasst

Diese Positionen liegen in verschiedenen Systemen und werden verschiedenen Kostenstellen zugeordnet. Ohne Zusammenführung auf Fahrzeugebene bleibt die zentrale Frage offen: Was kostet dieses Fahrzeug pro Kilometer, und wie steht es im Vergleich zu einem gleichartigen Fahrzeug an einem anderen Standort?

Solange diese Frage nicht beantwortbar ist, wird jede Beschaffungsentscheidung aus Listenpreisen und Leasingangeboten abgeleitet, also aus dem kleineren Teil der Kosten. Der Aufbau dieser Kostensicht ist in der Praxis weniger ein Fuhrparkthema als ein Datenthema: Belege aus mehreren Quellen auf ein gemeinsames Fahrzeugobjekt zusammenführen und über die Zeit konsistent halten. Wie wir solche Auswertungsebenen aufbauen, beschreibt unsere Leistung zur Datenanalyse.

Wo die Software anfängt

Die häufigste Frage lautet: Ab wie vielen Fahrzeugen braucht es ein System? Die Fahrzeugzahl ist dafür der schwächste Indikator. Drei andere Größen sagen mehr.

Die Zahl der Bearbeiter. Eine Tabelle mit einem Bearbeiter funktioniert lange. Sobald zwei Personen gleichzeitig Änderungen vornehmen, entstehen konkurrierende Versionen, und ab drei ist der Abgleich eine eigene Tätigkeit. Das passiert bei fünfzehn Fahrzeugen genauso wie bei zweihundert.

Die Zahl der überwachungspflichtigen Fristen. Pro Fahrzeug kommen schnell fünf bis acht Termine zusammen: HU, UVV, Wartungsintervall, Leasingende, Reifenwechsel, Führerscheinkontrolle des zugeordneten Fahrers. Bei dreißig Fahrzeugen sind das zweihundert Termine im Jahr. Eine Tabelle speichert diese Daten, sie erinnert nicht daran. Die Überwachung hängt damit an der Gewohnheit einer Person, die Datei zu öffnen und richtig zu sortieren.

Die Zahl der Datenquellen. Sobald Kilometerstände aus der Telematik, Kosten aus der Buchhaltung und Termine aus der Werkstatt zusammengeführt werden sollen, ist manuelle Übertragung nicht mehr wirtschaftlich und wird fehleranfällig.

Sind alle drei Größen klein, ist eine gepflegte Tabelle eine vertretbare Lösung, und der Aufwand für ein System stünde in keinem Verhältnis. Sobald zwei davon steigen, kippt die Rechnung, unabhängig von der Flottengröße. Den Weg von der Tabelle zum System haben wir in einem eigenen Artikel zur Digitalisierung der Fuhrparkverwaltung beschrieben.

Was vor der Softwareauswahl kommt

Der Schritt, der am häufigsten übersprungen wird, ist die Bereinigung der Fahrzeugstammdaten.

Ein Fuhrpark, der über Jahre in mehreren Listen geführt wurde, hat typischerweise Fahrzeuge, die in einer Liste stehen und in der anderen fehlen, unterschiedliche Schreibweisen desselben Modells, veraltete Halterzuordnungen, fehlende Fahrgestellnummern und Leasingverträge ohne hinterlegtes Enddatum. Diese Unschärfe ist im Tabellenbetrieb erträglich, weil Menschen sie beim Lesen ausgleichen.

Ein System gleicht sie nicht aus. Es übernimmt sie, verteilt sie auf Auswertungen und macht sie schneller sichtbar, ohne sie zu korrigieren. Eine Einführung auf unbereinigten Stammdaten führt regelmäßig dazu, dass die Belegschaft dem System nicht traut und daneben weiter eine eigene Liste führt. Damit ist der Zweck der Einführung verfehlt.

Die Reihenfolge, die funktioniert: Stammdaten zusammenführen und bereinigen, ein Fahrzeug genau einmal mit eindeutiger Identifikation, dann Termine und Verträge daran hängen, dann erst über Software entscheiden. Der Aufwand für diesen Schritt fällt ohnehin an. Vor der Einführung ist er ein Projekt, danach ein Dauerzustand.

Was die Elektrifizierung an der Aufgabe ändert

Ein wachsender Teil der Fuhrparks führt inzwischen gemischte Bestände aus Verbrennern und Elektrofahrzeugen. Das verändert nicht den Umfang der Aufgabe, aber mehrere ihrer Bestandteile.

Die Kostenrechnung bekommt neue Positionen. Ladestrom fällt an drei Orten an, im Betrieb, öffentlich und beim Mitarbeiter zu Hause. Die dritte Position ist die aufwendigste, weil sie eine nachvollziehbare Erfassung und eine Erstattungsregel braucht. Ohne beides fehlt ein Teil der Energiekosten in jeder Auswertung, und der Vergleich zwischen Elektro- und Verbrennerfahrzeugen wird unbrauchbar.

Die Beschaffung braucht ein Nutzungsprofil. Bei Verbrennern ist die Reichweite selten ein Auswahlkriterium. Bei Elektrofahrzeugen entscheidet das tatsächliche Fahrprofil darüber, ob ein Fahrzeug für einen Einsatz geeignet ist. Dieses Profil steht in den vorhandenen Daten, wenn Kilometerstände und Einsätze je Fahrzeug sauber geführt sind, und ist ohne diese Grundlage eine Schätzung.

Die Infrastruktur wird Teil des Fuhrparks. Ladepunkte am Standort sind Anlagen mit Wartung, Störungen, Abrechnung und Zugriffsverwaltung. Sie gehören in dieselbe Verwaltung wie die Fahrzeuge, werden aber häufig separat geführt, weil sie aus einem anderen Budget stammen.

Für die Systemauswahl folgt daraus eine zusätzliche Anforderung: Das Datenmodell muss Fahrzeuge mit unterschiedlichen Energieträgern gleichwertig abbilden und Ladevorgänge derselben Kostenlogik zuordnen wie Tankvorgänge. Systeme, in denen der Elektroanteil nachträglich als Sonderfall ergänzt wurde, führen zu getrennten Auswertungen, und damit zurück zur Tabelle.

Welche Kennzahlen ein Fuhrpark führen sollte

Wenn die Stammdaten stehen und die Kosten zusammengeführt sind, stellt sich die Frage, worauf gesteuert wird. Eine handhabbare Auswahl reicht, und sie sollte klein bleiben, damit sie tatsächlich gepflegt wird.

Kosten pro Kilometer, je Fahrzeug. Die Grundgröße für jeden Vergleich, sofern alle Kostenarten enthalten sind. Sie macht Fahrzeuge über Modelle und Standorte hinweg vergleichbar und zeigt Ausreißer, deren Ursache dann einzeln zu klären ist.

Auslastung. Gefahrene Kilometer oder Einsatztage im Verhältnis zur verfügbaren Zeit. Diese Kennzahl beantwortet die Frage, ob die Flotte in der richtigen Größe unterwegs ist, und sie ist in vielen Fuhrparks die mit dem größten unmittelbaren Einsparpotenzial. Fahrzeuge, die dauerhaft unter einer bestimmten Schwelle liegen, sind Kandidaten für die Aussteuerung oder für eine Poollösung.

Verfügbarkeit. Anteil der Zeit, in der ein Fahrzeug einsatzbereit ist. Werkstattaufenthalte, Wartezeiten auf Ersatzteile und Schadensabwicklung fallen hier hinein. Bei betrieblich eingesetzten Nutzfahrzeugen ist das häufig die geschäftlich wichtigste Größe, weil ein Ausfall unmittelbar auf die Leistungserbringung durchschlägt.

Schadenquote und Schadenkosten je Fahrzeug oder Fahrergruppe. Bei der zweiten Variante ist die Mitbestimmung zu beachten, sobald sich daraus eine Leistungsbeurteilung ableiten ließe.

Termintreue bei Prüfungen. Anteil der Fristen, die vor Ablauf erledigt wurden. Diese Kennzahl misst nicht Kosten, sondern die Wirksamkeit der Halterpflichtenerfüllung, und sie ist die einzige der Liste, deren Zielwert bei hundert Prozent liegt.

Die Erfahrung aus Auswertungsprojekten ist eindeutig: Eine Kennzahl, die niemand regelmäßig ansieht und für die keine Handlungsschwelle definiert ist, wird nach wenigen Monaten nicht mehr gepflegt. Sinnvoller sind vier Kennzahlen mit hinterlegter Schwelle und einer benannten Person, die bei Überschreitung handelt, als eine Auswertung mit zwanzig Größen.

Extern vergeben oder intern führen

Fuhrparkmanagement lässt sich an Dienstleister vergeben, von der reinen Abwicklung bis zum vollständigen Betriebsmodell. Das ist eine legitime Entscheidung, mit zwei Einschränkungen, die klar bleiben sollten.

Die Halterpflichten bleiben beim Unternehmen. Ein Dienstleister kann die Führerscheinkontrolle organisieren und dokumentieren, die Verantwortung für ihre Durchführung wandert dadurch nicht mit.

Und die Daten sollten im eigenen Zugriff bleiben. Wenn Fahrzeughistorie, Kostenverläufe und Verträge ausschließlich in den Systemen des Dienstleisters liegen und nur als Bericht zurückkommen, ist ein Anbieterwechsel praktisch ausgeschlossen und der Preisvergleich beim nächsten Vertrag nicht führbar. Eine vertraglich zugesicherte, maschinenlesbare Datenrückgabe kostet bei der Verhandlung nichts und ist später schwer nachzuholen.

Wo Standardsysteme und Dienstleisterberichte nicht zusammenpassen, bauen wir die verbindende Schicht: Daten aus Telematik, Buchhaltung und Fuhrparksystem auf ein gemeinsames Fahrzeugobjekt, mit einer Auswertung, die dem Unternehmen gehört. Was das für Ihren Fuhrpark bedeutet, hängt vor allem davon ab, wie viele Quellen heute nebeneinander laufen.

Passende Leistungen: Datenanalyse, Individualsoftware-Entwicklung

Branche: Flottenmanagement